Wir verbinden Versorgung, Termine und Telemedizin mit sicherer Software.
Für Kassenärztliche Vereinigungen, Kliniken, Arztnetze und Träger besonderer Versorgungsverträge organisieren wir Arzttermine und stellen eine Telemedizin-Plattform unter Ihrer Marke bereit.

Womit wir Sie in dieser Branche entlasten.
Die Plattform liefert die Technik – die Leistung erbringen Ärzte.
Wir haben eine modulare, ISO-zertifizierte eHealth-Plattform entwickelt: KBV-zertifizierte Videosprechstunde (doccura), Terminanfrage und -buchung, Patientenkonto, Web und mobile Apps. Ärzte können darüber eRezepte, Krankschreibungen und Überweisungen ausstellen. Die Plattform setzen wir auch in Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V ein, mit Online-Einschreibung und Teilnahmeerklärung.
Gespräch vereinbaren→Gesundheitsdaten brauchen zertifizierte Prozesse.
Softwareentwicklung und die telemedizinische Kommunikationsplattform liegen im Geltungsbereich unserer Zertifikate nach ISO 9001 und ISO/IEC 27001.
ISO 9001 und ISO/IEC 27001 für Entwicklung und Plattform.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, TOMs im AVV.
Projektdaten auf Servern in Deutschland.
Rollen- und Berechtigungskonzept in allen Portalen.
Fragen aus der Branche Ärzte, Kliniken und Versorgungsnetze.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Für gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und weitere Unternehmen des Gesundheitsmarkts. Wir organisieren Termine für deren Versicherte bei zugelassenen Haus-, Fach- und Kinderärzten sowie ambulante Behandlungstermine in Krankenhäusern. Ein Termintelefon für einzelne Praxen bieten wir nicht an.
Elektronisch – über ein passwortgeschütztes Webportal mit Eingabemasken nach Ihren Vorgaben oder per API mit bidirektionalem Datenaustausch. Anwender und Administratoren schulen wir.
Ja, wir bieten die Plattform als White-Label-Lösung für Kassen, Klinik- und Pflegeträger sowie Arztnetze an. Gestaltung und Umfang besprechen wir im Bedarfsgespräch.
Nein. Die Plattform stellt die Technik bereit, die medizinische Leistung erbringen Ärzte oder MVZ.
Ja. Sie ist in besonderen Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V im Einsatz, einschließlich Online-Einschreibung und Teilnahmeerklärung der Versicherten.
