Ihre Pflegekasse gewinnt Zeit für hoheitliche Aufgaben – wir bearbeiten Anträge, Rechnungen und Gutachten.
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Pflegekassen nach dem BEEP-Gesetz definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister übertragen. Wir übernehmen Regelprozesse nach SGB XI und die komplette Bearbeitung von Gutachten – Verantwortung und Steuerung bleiben bei Ihnen.
Klar geregelt, wer was macht.
- Prüfung von Anträgen und Rechnungen nach SGB XI
- Prüfung der Auswirkungen auf das Pflegegeld
- HKP-Erst- und Folgevorgänge, RVPP, Mahnungen, Budgetanfragen
- Komplette Bearbeitung von Gutachten
- Dokumentation, Statistik und Reports
- Bescheide und Entscheidungen
- Fachliche Vorgaben und Prüfkriterien
- Steuerung und Aufsicht nach dem BEEP-Gesetz
- Auszahlung über Ihr Kernsystem
So übertragen Sie Pflegeleistungen rechtssicher an uns.
Bedarfsgespräch
In 60 Minuten klären wir, welche Aufgaben klar abgegrenzt übertragen werden, in welchen Mengen und nach welchen Vorgaben.
Pilotbetrieb
Wir bearbeiten erste Vorgänge nach Ihren Arbeitsanweisungen. Stichproben prüfen wir im Vier-Augen-Prinzip, Ihre Aufsicht ist von Anfang an eingebunden.
Regelbetrieb
Wir bearbeiten Ihre Pflegevorgänge nach vereinbarten Servicelevels. Monatsreport und feste Ansprechpartner sichern Ihre Steuerung.
Das BEEP-Gesetz öffnet Pflegekassen für externe Entlastung.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege knüpft die Übertragung an klare Bedingungen. Diese erfüllen wir.
Klar definierte Aufgaben
Wir übernehmen abgegrenzte Regelprozesse – etwa Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder den Entlastungsbetrag – nach Ihren schriftlichen Vorgaben.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir in der Pflege.
Wir bearbeiten komplette Vorgänge nach SGB XI und Gutachten – jeweils nach Ihren fachlichen Vorgaben.
Regelprozesse nach SGB XI
- Prüfung von Anträgen und Rechnungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie Prüfung der Auswirkungen auf das Pflegegeld
- Prüfung von Anträgen und Rechnungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI sowie Prüfung der Auswirkungen auf das Pflegegeld
- Prüfung von Anträgen und Rechnungen bzw. Erstattungen im Rahmen des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI
- Prüfung von Rechnungen der vollstationären Pflege und des Vergütungszuschlags nach § 43b SGB XI
- Prüfung von Rechnungen über erbrachte Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Weitere Vorgänge
- Rechnungen Sachleistungen
- Rechnungen Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI
- Beratungseinsätze
- Entlastungs- und Vergütungsbeträge
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- RVPP – Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson
- HKP (häusliche Krankenpflege) – Erstvorgang
- HKP (häusliche Krankenpflege) – Folgevorgang
Mahnungen, Budgetanfragen und Ergebnislisten
- Bearbeitung von Mahnungen
- Budgetanfragen
- Ergebnislisten PV
Komplette Bearbeitung von Gutachten
- Gutachten Höherstufung ambulant
- Gutachten Höherstufung vollstationär
- Gutachten Bewilligung
- Gutachten Bewilligung vollstationär
- Gutachten Ablehnung
- Gutachten Erstantrag ambulant
- Gutachten Erstantrag vollstationär
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Pflegeleistungen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Pflegekassen definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister übertragen (BGBl. I 2025 Nr. 371). Voraussetzung ist, dass die Aufgaben klar definiert sind und gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufsicht gewährleistet bleiben. Verantwortung und Steuerung bleiben bei der Pflegekasse.
Wir bearbeiten Regelprozesse nach SGB XI, darunter Verhinderungspflege nach § 39, Kurzzeitpflege nach § 42, den Entlastungsbetrag nach § 45b, Tages- und Nachtpflege nach § 41 und Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3. Hinzu kommen HKP-Vorgänge, RVPP, Mahnungen, Budgetanfragen und die komplette Bearbeitung von Gutachten.
Das hoheitliche Handeln bleibt bei Ihnen – insbesondere Bescheide und Entscheidungen über Leistungen. Sie legen fest, welche Aufgaben wir übernehmen und nach welchen Kriterien wir prüfen. So erfüllen Sie die Anforderung des BEEP-Gesetzes, dass Verantwortung und Steuerung bei der Pflegekasse bleiben.
Wir verarbeiten Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO, die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im AVV festgelegt. Unsere Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert, die Betriebskontinuität nach ISO 22301. Projektdaten liegen auf Servern in Deutschland.
Ja. Sie können uns Vorgänge dauerhaft übertragen oder zeitlich begrenzt, um Rückstände abzubauen, saisonale Spitzen abzufangen und drohende Strafzahlungen zu vermeiden. Alternativ stellen wir Sozialversicherungsfachangestellte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bereit.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags. Nach einem Bedarfsgespräch von 60 Minuten planen wir den Pilotbetrieb. Wann dieser beginnt, hängt von Umfang, Zugängen und Einarbeitung in Ihre Arbeitsanweisungen ab – einen konkreten Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot.
