21c|ng
Branchensoftware der BITMARCK für gesetzliche Krankenkassen, in der Versicherte, Mitgliedschaften, Beiträge und Leistungen geführt werden. Sie ist die Weiterentwicklung von iskv_21c. Unsere Sachbearbeitung und unser Versichertenservice arbeiten direkt im 21c|ng des Auftraggebers.
ArbeitnehmerüberlassungAÜG
Ein Verleiher überlässt eigene Beschäftigte einem Entleiher, in dessen Betrieb sie nach dessen Weisungen arbeiten. Dafür braucht der Verleiher eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Überlassung derselben Person an denselben Entleiher ist grundsätzlich auf 18 Monate begrenzt.
Mehr: Arbeitnehmerüberlassung →AuftragsverarbeitungsvertragAVV
Bei einer Auftragsverarbeitung verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag, der unter anderem Gegenstand und Dauer, Art der Daten, Weisungsrechte, Unterauftragnehmer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelt. Für Sozialdaten gilt ergänzend § 80 SGB X.
AufwendungsausgleichsgesetzAAG
Das Gesetz regelt die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen über Umlagen, die die Krankenkassen einziehen. Die Umlage U1 gleicht die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für kleinere Betriebe mit in der Regel bis zu 30 Beschäftigten aus, die Umlage U2 gilt für alle Arbeitgeber und erstattet Aufwendungen bei Mutterschaft. Arbeitgeber stellen ihre Erstattungsanträge elektronisch bei der Krankenkasse.
Mehr: Aufwendungsausgleich (AAG) →BEEP-Gesetz
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. I 2025 Nr. 371), in Kraft seit 01.01.2026. Es erlaubt Pflegekassen unter anderem, klar definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister zu übertragen. Voraussetzung ist, dass gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufsicht gewährleistet sind und Verantwortung und Steuerung bei der Pflegekasse bleiben.
Mehr: Pflegekassen →Beitragsnachweis
Meldung des Arbeitgebers an die Krankenkasse als Einzugsstelle über die Höhe der Gesamtsozialversicherungsbeiträge eines Monats. Er wird elektronisch übermittelt und muss spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen. Fehlt er, kann die Kasse die Beiträge schätzen.
Mehr: Beitragseinzug Arbeitgeber (GSV) →Beratungseinsatz§ 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, rufen regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit ab – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und die Pflegenden unterstützen. Wird sie nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Mehr: Pflegeleistungen (SGB XI) →BITMARCK
IT-Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen, vor allem aus den Bereichen der Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. BITMARCK entwickelt und betreibt unter anderem die Branchensoftware 21c|ng sowie Anwendungen rund um ePA und TI-Messenger.
Bonusprogramm§ 65a SGB V
Krankenkassen bestimmen in ihrer Satzung, unter welchen Voraussetzungen Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten einen Bonus erhalten, etwa für Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen. Der Bonus kann als Geldprämie oder als Zuschuss, zum Beispiel zu einer Zusatzversicherung, gewährt werden.
Mehr: Bonusprogramme →Dauerbeitragsnachweis
Bleiben die Beiträge eines Arbeitgebers Monat für Monat gleich, kann er einen Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis kennzeichnen. Er gilt dann für die folgenden Monate weiter, bis ein neuer Beitragsnachweis übermittelt wird.
Mehr: Beitragseinzug Arbeitgeber (GSV) →DEÜV-MeldeverfahrenDEÜV
Die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung regelt, wie Arbeitgeber Beschäftigte bei der Sozialversicherung melden, etwa bei Beginn und Ende der Beschäftigung, mit Jahres- oder Unterbrechungsmeldungen. Die Meldungen gehen elektronisch an die Krankenkasse als Einzugsstelle. Fehlerhafte oder fehlende Meldungen klärt die Kasse mit dem Arbeitgeber.
Mehr: DEÜV-Meldeverfahren →DIN EN ISO 18295-1
Norm mit Anforderungen an Kundenkontaktcenter, zum Beispiel an Kundenkommunikation, Mitarbeiterqualifikation, Prozesse und Leistungskennzahlen. Teil 2 richtet sich an Auftraggeber, die Leistungen eines Kundenkontaktcenters nutzen. Die aLIVE-Service GmbH ist seit 01.07.2021 nach DIN EN ISO 18295-1 zertifiziert.
Mehr: Qualität und Zertifikate →Elektronische ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungeAU
Ärztinnen und Ärzte übermitteln Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkasse. Seit 2023 rufen Arbeitgeber die AU-Daten gesetzlich versicherter Beschäftigter elektronisch bei der Krankenkasse ab, statt einen Papierschein zu erhalten.
Elektronische PatientenakteePA
Versichertengeführte Akte, in der Befunde, Arztbriefe, Medikationsdaten und weitere Gesundheitsdaten gespeichert werden können. Seit 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten eine ePA an, sofern diese nicht widersprechen. Versicherte verwalten ihre ePA über die App ihrer Krankenkasse.
Mehr: ePA-Helpdesk und TI-M-Chat →Elektronisches RezepteRezept
Digitale Verordnung von Arzneimitteln, die über die Telematikinfrastruktur übermittelt wird. Seit 2024 ist das eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung Standard. Versicherte lösen es mit der Gesundheitskarte, der App oder einem Ausdruck ein.
Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI
Monatlicher, zweckgebundener Betrag für Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege. Er wird für qualitätsgesicherte Leistungen erstattet, etwa Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können in begrenztem Umfang übertragen werden.
Mehr: Pflegeleistungen (SGB XI) →Familienversicherung§ 10 SGB V
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sind beitragsfrei mitversichert, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass ihr Gesamteinkommen eine gesetzliche Grenze nicht regelmäßig überschreitet. Für Kinder gelten Altersgrenzen, die sich zum Beispiel bei Schul- oder Berufsausbildung verlängern.
Mehr: Familienversicherung →Freiwillige Versicherung§ 9 SGB V
Personen, die nicht pflichtversichert sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge richten sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb prüfen Krankenkassen regelmäßig die Einkommen ihrer freiwilligen Mitglieder.
Mehr: Einkommensprüfung →GesamtsozialversicherungsbeitragGSV
Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zahlen. Er wird an die Krankenkasse als Einzugsstelle gezahlt, die ihn an die anderen Versicherungsträger weiterleitet. Zum Beitragseinzug gehören Arbeitgeberkonten, Beitragsnachweise, Mahnverfahren und Säumniszuschläge.
Mehr: Beitragseinzug Arbeitgeber (GSV) →Härtefall und Belastungsgrenze§ 62 SGB V
Versicherte leisten Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %. Wird die Grenze erreicht, befreit die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen oder erstattet zu viel Gezahltes. Dabei werden die Einnahmen der Angehörigen im gemeinsamen Haushalt berücksichtigt.
Mehr: Härtefälle und Zuzahlungsbefreiung →Hoheitliche Aufgaben
Aufgaben, bei denen ein Träger der öffentlichen Verwaltung verbindlich handelt, zum Beispiel durch Bescheide oder andere Verwaltungsakte. Bei Kranken- und Pflegekassen gehören dazu Entscheidungen über Ansprüche und Beiträge. Sie bleiben beim Auftraggeber, auch wenn ein Dienstleister die Sachbearbeitung vorbereitet.
Mehr dazu →iskv_21c
Bezeichnung der Branchensoftware der BITMARCK für gesetzliche Krankenkassen, deren Weiterentwicklung 21c|ng ist. Im Alltag der Kassen werden beide Namen oft gemeinsam verwendet.
ISO 22301
Internationale Norm für Managementsysteme zur Betriebskontinuität (Business Continuity Management). Sie verlangt, Risiken für den Geschäftsbetrieb zu analysieren und Vorkehrungen zu treffen, damit wichtige Leistungen auch bei Störungen weiterlaufen. Die aLIVE-Service GmbH ist seit 2022 nach ISO 22301 zertifiziert.
Mehr: Qualität und Zertifikate →ISO/IEC 27001
Internationale Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS). Sie beschreibt, wie ein Unternehmen Risiken für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen bewertet und mit Maßnahmen steuert. Die aLIVE-Service GmbH ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert.
Mehr: Qualität und Zertifikate →KinderkrankengeldKG-KI
Leistung der Krankenkasse, wenn ein gesetzlich versicherter Elternteil wegen der Erkrankung eines Kindes nicht arbeiten kann. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Die Zahl der Anspruchstage pro Jahr ist gesetzlich begrenzt.
Mehr: Kinderkrankengeld →Krankengeld§ 44 SGB V
Entgeltersatzleistung der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit, in der Regel nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Es beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts. Für dieselbe Krankheit wird es längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Mehr: Krankengeld-Fallmanagement →Kurzzeitpflege§ 42 SGB XI
Vorübergehende vollstationäre Pflege, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in der Regel zur Hälfte weitergezahlt.
Mehr: Pflegeleistungen (SGB XI) →OnlinezugangsgesetzOZG
Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Änderung von 2024 (OZG 2.0) setzt unter anderem auf durchgängig digitale Verfahren und gemeinsame Standards.
Mehr: Digitalisierungsberatung →Pflegegrad§ 15 SGB XI
Einstufung der Pflegebedürftigkeit in fünf Grade nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens, das der Medizinische Dienst oder ein anderer unabhängiger Gutachter erstellt. Vom Pflegegrad hängen Art und Höhe der Leistungen ab.
SAP-oscare
Branchenlösung auf Basis von SAP für gesetzliche Krankenversicherungen. Das Modul Claims dient unter anderem der Abrechnung von Leistungen. Das Online-Portal der aLIVE-Service GmbH für Satzungsleistungen liefert geprüfte, verarbeitungsfähige Datensätze an SAP-oscare.
Mehr: Satzungsleistungen →Satzungsleistungen§ 11 Abs. 6 SGB V
Zusätzliche Leistungen, die eine Krankenkasse in ihrer Satzung über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus vorsehen kann. Das Gesetz nennt dafür bestimmte Bereiche, zum Beispiel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer. Versicherte beantragen sie in der Regel mit Rechnung und ärztlicher Bestätigung.
Mehr: Satzungsleistungen →Säumniszuschlag§ 24 SGB IV
Zuschlag auf Sozialversicherungsbeiträge, die bis zum Fälligkeitstag nicht gezahlt wurden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags.
Mehr: Beitragseinzug Selbstzahler →Selektivvertrag§ 140a SGB V
Vertrag über eine besondere Versorgung, den Krankenkassen direkt mit Leistungserbringern wie Ärzten, Arztnetzen oder Kliniken schließen. Er ermöglicht Versorgungsformen außerhalb der Regelversorgung, etwa integrierte Versorgung. Versicherte nehmen freiwillig teil und erklären ihre Teilnahme schriftlich oder elektronisch.
Mehr: Telemedizin-Plattform (White Label) →ServicelevelSL
Vereinbarter Zielwert für die Erreichbarkeit, etwa der Anteil der Anrufe, die innerhalb einer bestimmten Zeit angenommen werden. In der Sachbearbeitung beschreiben Servicelevels zum Beispiel Bearbeitungsfristen oder Qualitätsquoten. Sie werden im Vertrag festgelegt und regelmäßig berichtet.
Sozialdaten im Auftrag§ 80 SGB X
Die Vorschrift regelt ergänzend zu Art. 28 DSGVO, wann Sozialleistungsträger wie Kranken- und Pflegekassen Sozialdaten durch Dienstleister verarbeiten lassen dürfen. Unter anderem muss der Auftrag der zuständigen Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor der Erteilung angezeigt werden. Die Verantwortung für die Daten bleibt beim Auftraggeber.
Mehr: Häufige Fragen →SozialversicherungsfachangestellteSOFA
Anerkannter Ausbildungsberuf in der Sozialversicherung, meist mit dreijähriger dualer Ausbildung. Die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung vermittelt Kenntnisse zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Leistungen nach SGB V und SGB XI. Bei aLIVE-Service bearbeiten SOFA die Vorgänge in der Sachbearbeitung.
Mehr dazu →Technische und organisatorische MaßnahmenTOMs
Maßnahmen, mit denen personenbezogene Daten nach Art. 32 DSGVO geschützt werden, zum Beispiel Zutritts- und Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Protokollierung und Notfallkonzepte. Bei einer Auftragsverarbeitung sind sie Bestandteil des AVV.
TelematikinfrastrukturTI
Gesichertes Netz des deutschen Gesundheitswesens, das die gematik verantwortet. Über die TI tauschen Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Daten aus, etwa für ePA, eRezept und eAU.
Telemonitoring
Fernüberwachung von Gesundheitswerten wie EKG, Blutdruck oder Gewicht, die Patientinnen und Patienten zu Hause messen und elektronisch übermitteln. Ein medizinisches Team wertet die Daten aus und reagiert bei Auffälligkeiten. Bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz ist Telemonitoring Teil der Regelversorgung.
Mehr: Telemedizin-Plattform (White Label) →TI-MessengerTI-M
Standard der gematik für sicheres Chatten im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur. Mit TI-M können auch Versicherte über die App ihrer Krankenkasse Nachrichten mit der Kasse austauschen. Seit März 2026 übernimmt die aLIVE-Service GmbH für Krankenkassen einen TI-M-Chatservice.
Mehr: ePA-Helpdesk und TI-M-Chat →Verhinderungspflege§ 39 SGB XI
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege. Seit Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, das Pflegegeld wird währenddessen in der Regel zur Hälfte weitergezahlt.
Mehr: Pflegeleistungen (SGB XI) →Verletztengeld
Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit. Häufig zahlen Krankenkassen es im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Verletzt sich ein Kind etwa in Kita oder Schule, kann ein betreuender Elternteil Verletztengeld für die Pflege des Kindes erhalten.
Mehr: Kinderkrankengeld →Versorgungsbezüge§ 229 SGB V
Einnahmen, die mit einer früheren Erwerbstätigkeit zusammenhängen, etwa Betriebsrenten, Pensionen oder Renten berufsständischer Versorgungswerke. Für gesetzlich Krankenversicherte sind sie beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Mehr: Zahlstellenverfahren →Videosprechstunde
Arzt-Patienten-Kontakt per Video über einen zertifizierten Videodienst. Sie ergänzt den Praxisbesuch, etwa für Verlaufskontrollen oder Befundbesprechungen. Ärzte können im Anschluss je nach Fall eRezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen ausstellen.
Mehr: Telemedizin-Plattform (White Label) →Zahlstellenverfahren§ 256 SGB V
Zahlstellen von Versorgungsbezügen, etwa Arbeitgeber mit Betriebsrenten oder Versorgungseinrichtungen, behalten die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein und führen sie an die Krankenkasse ab. Beginn, Änderung und Ende der Bezüge melden sie elektronisch im Zahlstellen-Meldeverfahren.
Mehr: Zahlstellenverfahren →