Ihre Anträge auf Zuzahlungsbefreiung werden vollständig geprüft und berechnet.
Wir bearbeiten Härtefälle nach § 62 SGB V von der Antragsannahme bis zum Fallabschluss – inklusive Belastungsgrenze, chronischer Erkrankung und Erstattung am Jahresende. Bescheide bereiten wir vor, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Klar geregelt, wer was macht.
- Antragsannahme und Vollständigkeitsprüfung
- Berechnung von Einnahmen, Belastungsgrenze und Erstattung
- Prüfung der chronischen Erkrankung
- Vorbereitung von Bescheiden und Befreiungsausweisen
- Entwertung der Belege und Fallabschluss
- Bescheide und Entscheidungen
- Fachliche Vorgaben und Prüfkriterien
- Auszahlung über Ihr Kernsystem
So übernehmen wir Ihre Härtefallbearbeitung.
Bedarfsgespräch
In 60 Minuten klären wir Antragsmengen, Ihre Prüfkriterien und welche Schritte – von der Vorabeinzahlung bis zur Jahresenderstattung – wir übernehmen.
Pilotbetrieb
Wir bearbeiten erste Anträge in Ihrem 21c|ng und dokumentieren jeden Rechenweg. Stichproben prüfen wir im Vier-Augen-Prinzip.
Regelbetrieb
Wir bearbeiten Ihre Härtefälle fallabschließend nach vereinbarten Servicelevels – mit Monatsreport und festen Ansprechpartnern.
Jede Befreiung ist nachvollziehbar berechnet und dokumentiert.
Einnahmen und Belastungsgrenze
Wir ermitteln die Einnahmen zum Lebensunterhalt, prüfen die anzurechnenden Angehörigen und errechnen die Belastungsgrenze.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir bei Härtefällen nach § 62 SGB V.
Zur Härtefallbearbeitung – Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB V – gehören insbesondere diese Prozesse.
Antragsannahme und Prüfung auf Mitgliedschaft
- Antragsannahme
- Prüfung auf Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung
- Überprüfung der Bankverbindung
Fachliche Bearbeitung der Härtefälle
- Vorsortierung der Antragsunterlagen, Anlegen einer Fallmappe
- Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen
- Anforderung fehlender Belege, Eingangsüberwachung und Erinnerung
- Prüfung der Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -förderung hinsichtlich der Anrechenbarkeit
- Ggf. Aktualisierung der Bankverbindung
- Leistungsrechtliche Beurteilung zur Vorbereitung der Entscheidung
- Prüfung der anzurechnenden Angehörigen
- Ermittlung der Einnahmen zum Lebensunterhalt
- Errechnung der Belastungsgrenze
- Prüfung der Voraussetzungen für das Anerkennen einer chronischen Erkrankung
- Prüfung der anzurechnenden Zuzahlungen
- Errechnung und Anforderung des Vorabeinzahlungsbetrags
- Bearbeitung der Zahlungseingangsmitteilungen
- Errechnung des Erstattungsbetrags am Jahresende und Dokumentation des Rechenwegs
- Vorbereitung der Erstattungsbescheide und Befreiungsausweise
- Versand der Briefe
- Anforderung des anteiligen Zuzahlungsbetrags bei einer anderen Krankenkasse
- Zahlung des anteiligen Zuzahlungsbetrags an die andere Krankenkasse
- Kopieren von Belegen
- Entwertung von Belegen
- Fallabschluss
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Härtefälle und Zuzahlungsbefreiung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Wir übernehmen den gesamten Prozess nach § 62 SGB V: Antragsannahme, Prüfung von Mitgliedschaft und Familienversicherung, Vollständigkeitsprüfung, Anforderung fehlender Belege, Berechnung der Belastungsgrenze und der Erstattung. Bescheide und Befreiungsausweise bereiten wir vor, Belege entwerten wir, und wir schließen den Fall ab.
Die Entscheidung bleibt bei Ihrer Kasse – sie ist eine hoheitliche Aufgabe. Wir bereiten Erstattungsbescheide und Befreiungsausweise nach Ihren Vorgaben vor und dokumentieren den Rechenweg, damit Ihr Fachbereich jede Berechnung nachvollziehen kann.
Ja. Wir erfassen alle Vorgänge direkt in Ihrem BITMARCK 21c|ng und bei Bedarf in Ihrer Zusatzsoftware. Posteingang, Postausgang und Bearbeitungsstand erfassen wir im Prozesscontrolling.
Ja. Sie können uns Härtefälle dauerhaft übertragen oder zeitlich begrenzt, um saisonale Spitzen abzufangen und Rückstände abzubauen. Den Umfang stimmen wir im Bedarfsgespräch mit Ihnen ab.
Wir verarbeiten Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO, geregelt in einem AVV mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Alle Mitarbeitenden sind auf das Datengeheimnis verpflichtet, unsere Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
