Sie bekommen qualifizierte Sozialversicherungsfachangestellte auf Zeit – für Engpässe und Projekte.
Wir überlassen Ihnen Sozialversicherungsfachangestellte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sie arbeiten bei Ihnen vor Ort in Sachbearbeitung, Telefonberatung und Schriftverkehr.
Klar geregelt, wer was macht.
- Überlassung qualifizierter Sozialversicherungsfachangestellter nach AÜG
- Auswahl nach Aufgaben- und Anforderungsprofil
- Arbeitgeberpflichten als Verleiher
- Fachliche Weisungen und Einarbeitung
- Arbeitsplatz und Systemzugänge
- Hoheitliche Entscheidungen
So läuft eine Arbeitnehmerüberlassung bei uns ab.
Bedarf klären
Sie nennen Aufgaben, Zeitraum und Arbeitszeiten innerhalb des Rahmens von 6:30 bis 19:00 Uhr. Wir gleichen das mit dem Anforderungsprofil ab.
Mitarbeitende auswählen
Wir stellen Ihnen Sozialversicherungsfachangestellte mit vertieften Kenntnissen im Krankenversicherungsrecht vor. Die Überlassung regeln wir in einem Vertrag nach AÜG.
Einsatz bei Ihnen
Die Mitarbeitenden arbeiten in Ihrem Team nach Ihren fachlichen Weisungen – durchschnittlich 6 bis 9 Monate, höchstens 18 Monate.
Das bringen unsere Sozialversicherungsfachangestellten mit.
Fachliche Ausbildung
Abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte und vertiefte Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht, insbesondere im SGB V.
Aufgaben und Anforderungsprofil im Überblick.
Die vollständige Liste der Tätigkeiten. Was davon wir für Sie übernehmen, legen wir gemeinsam fest.
Aufgaben
- Qualifizierte sozialversicherungsrechtliche Sachbearbeitung
- Telefonberatung
- Persönliche Kundenberatung
- Qualifizierter Schriftverkehr
Anforderungsprofil
- Abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte (SOFA)
- Vertiefte Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht (gesetzliche Krankenversicherung, SGB V)
- EDV-Anwenderkenntnisse (Word, Outlook, PowerPoint, Excel, Umgang mit Datenbanken)
- Erfahrung in der Kundenberatung
- Gute Kommunikationsfähigkeit und dienstleistungsorientiertes Verhalten
- Deutsch fließend in Wort und Schrift
Rahmenbedingungen
- Überlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Erlaubnis seit Juni 2018
- Rahmenarbeitszeit 6:30 bis 19:00 Uhr
- Einsatz temporär, durchschnittlich 6 bis 9 Monate, höchstens 18 Monate
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten unsere Mitarbeitenden bei Ihnen und nach Ihren fachlichen Weisungen. Bei der ausgelagerten Sachbearbeitung übernehmen wir einen Prozess als Dienstleistung und steuern die Bearbeitung selbst. Welche Form passt, klären wir im Bedarfsgespräch.
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte und vertiefte Kenntnisse im Krankenversicherungsrecht, insbesondere im SGB V. Dazu kommen Erfahrung in der Kundenberatung und sichere EDV-Kenntnisse.
Der Einsatz ist temporär und dauert durchschnittlich 6 bis 9 Monate, höchstens 18 Monate. Die Arbeitszeit liegt im Rahmen von 6:30 bis 19:00 Uhr.
Ja. Die aLIVE-Service GmbH hat seit Juni 2018 die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Als Entleiher erteilen Sie die fachlichen Weisungen, stellen Arbeitsplatz und Systemzugänge bereit und arbeiten die Mitarbeitenden in Ihre Abläufe ein. Das hoheitliche Handeln bleibt selbstverständlich bei Ihrer Organisation.
Für Kranken- und Pflegekassen sowie für Behörden und Unternehmen, die sozialversicherungsrechtliche Fachkenntnis brauchen. Nehmen Sie Kontakt auf – wir melden uns innerhalb eines Werktags.
