Wie schnell ist Ihr Rückstand abgebaut?
Sie nennen Prozess, Rückstand und Eingang pro Woche. Wir schicken Ihnen innerhalb von 5 Werktagen eine schriftliche Ersteinschätzung – mit Personalbedarf, möglichem Start und klarer Aufgabenteilung.
Eine Einschätzung, mit der Sie intern entscheiden können.
- Personalbedarf für Rückstand und laufenden Eingang
- Realistischer Zeitraum bis zum Abbau des Rückstands
- Möglicher Starttermin mit Pilotbetrieb
- Aufgabenteilung: was wir übernehmen, was hoheitlich bei Ihnen bleibt
- Datenschutz und Anbindung: § 80 SGB X, Arbeit in Ihrem 21c|ng
- Rückstand3.200 Vorgänge
- Eingang pro Woche850 Vorgänge
- Personalbedarf6 SOFA befristet
- Danach laufend3 SOFA
- StartPilotbetrieb nach Vertrag
Zuerst Rechnungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege übernehmen, Gutachten nach dem Pilotbetrieb dazunehmen.
Beispiel mit erfundenen Werten.
In drei Schritten zur Ersteinschätzung.
Angaben machen
Prozess, Kernsystem, Rückstand und Eingang pro Woche – ohne Versichertendaten.
Einschätzen
Unser Fachbereich rechnet Personalbedarf und Zeitraum und prüft die Aufgabenteilung.
Besprechen
Sie erhalten die Einschätzung innerhalb von 5 Werktagen. Auf Wunsch besprechen wir sie in 30 Minuten.
Jetzt kostenlos anfordern.
Drei kurze Schritte, keine Versichertendaten. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schicken Ihnen die Einschätzung in fünf Werktagen.
Danke – Ihr Rückstands-Check ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags und schicken Ihnen die Ersteinschätzung in 5 Werktagen.
Ihre Angaben passen gut zu unseren Projekten. Reservieren Sie sich gleich einen Termin, um die Einschätzung gemeinsam durchzugehen.
Wir schlagen Ihnen dafür zwei Termine vor.
Gut vorbereitet auslagern.


Fragen zum Rückstands-Check.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Eine schriftliche Ersteinschätzung innerhalb von 5 Werktagen: wie viele Sozialversicherungsfachangestellte Ihr Rückstand und Ihr laufender Eingang binden, wie schnell ein Abbau möglich ist, wann wir starten könnten, was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt.
Nein. Für die Ersteinschätzung genügen Mengen und Eckdaten: Prozess, Rückstand, Eingang pro Woche und Ihr Kernsystem. Sozialdaten verarbeiten wir erst nach einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach § 80 SGB X und Art. 28 DSGVO.
Ja, ohne Kosten und ohne Verpflichtung. Wenn es passt, besprechen wir die Einschätzung in einem 30-minütigen Gespräch mit Ihnen.
Aufgaben ohne hoheitlichen Charakter können Kranken- und Pflegekassen an Dienstleister übertragen – die Entscheidungen und Bescheide bleiben bei Ihnen. Für Pflegekassen schafft das BEEP-Gesetz seit dem 01.01.2026 eine ausdrückliche Grundlage. Die Einzelheiten klären wir im Gespräch mit Ihrem Fachbereich und Datenschutz.
Ja. Unsere Sozialversicherungsfachangestellten arbeiten in der Regel direkt im Bestandssystem des Auftraggebers und erfassen dort. Arbeiten Sie mit einem anderen System, klären wir die Anbindung im Gespräch.
Sie ist ein belastbarer Richtwert auf Basis Ihrer Angaben, kein Angebot. Das Angebot erstellen wir nach einem Bedarfsgespräch, wenn Prozess, Mengen und Qualitätsvorgaben feststehen.
