Ihre Bonusanträge werden geprüft, berechnet und abgeschlossen – nach Ihren Programmregeln.
Wir bearbeiten Anträge aus Ihrem Bonusprogramm von der Antragsannahme bis zur Zahlungsmitteilung. Die Regeln Ihres Programms und alle Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Klar geregelt, wer was macht.
- Antragsannahme und Prüfung der Mitgliedschaft
- Prüfung von Teilnahme, Anspruch und Anrechenbarkeit
- Ermittlung und Dokumentation des Erstattungsbetrags
- Zahlungsmitteilung, Versand und Fallabschluss
- Erfassung in 21c|ng und Statistik
- Regeln Ihres Bonusprogramms
- Fachliche Vorgaben und Prüfkriterien
- Bescheide und Entscheidungen
- Auszahlung über Ihr Kernsystem
So übernehmen wir Ihre Bonusbearbeitung.
Bedarfsgespräch
In 60 Minuten klären wir Antragsmengen, die Regeln Ihres Bonusprogramms und wie Boni ausgezahlt oder angerechnet werden.
Pilotbetrieb
Wir bearbeiten erste Bonusanträge in Ihrem 21c|ng. Stichproben prüfen wir im Vier-Augen-Prinzip und klären Abweichungen mit Ihrem Fachbereich.
Regelbetrieb
Wir bearbeiten Ihre Bonusanträge fallabschließend nach vereinbarten Servicelevels – mit Monatsreport und festen Ansprechpartnern.
Jeder Bonus wird nach den Regeln Ihres Programms geprüft.
Teilnahme und Anspruch
Wir prüfen Teilnahmeberechtigung, Anspruchsvoraussetzungen wie die Regelmäßigkeit von Vorsorgeuntersuchungen und den Abrechnungszeitraum.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir bei der Bonusbearbeitung.
Zur Sachbearbeitung von Bonusprogrammen gehören insbesondere diese Prozesse.
Antragsannahme und Prüfung auf Mitgliedschaft
- Antragsannahme
- Prüfung auf Mitgliedschaft bzw. Familienversicherung
- Überprüfung der Bankverbindung
Fachliche Bearbeitung
- Vorsortierung der Antragsunterlagen, Anlegen einer Fallmappe
- Prüfung der Teilnahmeberechtigung
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Regelmäßigkeit der Vorsorgeuntersuchungen)
- Prüfung des Abrechnungszeitraums
- Prüfung der Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und -förderung hinsichtlich der Anrechenbarkeit
- Unterscheidung des Bonus nach Auszahlung oder Anrechnung (z. B. Zuschuss zu einer gesundheitsbezogenen Zusatzversicherung)
- Prüfung unter Berücksichtigung der maximalen Zuschusshöhe
- Prüfung der Rückzahlung des Bonus bei Beendigung der Versicherung
- Ermittlung des Erstattungsbetrags
- Ggf. Aktualisierung der Bankverbindung
- Dokumentation des Erstattungsbetrags
- Ggf. Terminierung und Überwachung der Auszahlung
- Erstellung einer Zahlungsmitteilung für Versicherte
- Versand der Briefe
- Klärung bei fehlenden Voraussetzungen sowie falschen oder fehlenden Angaben
- Erfassung von Statistikangaben auf der Rechnung
- Ggf. Erstellung von Rechnungskopien für Versicherte
- Entwertung der Belege
- Fallabschluss
Erfassung und Prozesscontrolling
- Erfassung der Daten in 21c|ng, ggf. in der Zusatzsoftware des Auftraggebers und in der Statistik
- Erfassung von Posteingangs-, Postausgangs- und Bearbeitungsstand im Prozesscontrolling
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Bonusprogramme.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Wir übernehmen die Antragsannahme, die Prüfung von Mitgliedschaft, Teilnahmeberechtigung und Anspruchsvoraussetzungen sowie die Ermittlung des Erstattungsbetrags. Dazu kommen Zahlungsmitteilung, Versand, Entwertung der Belege und Fallabschluss. Alle Daten erfassen wir in 21c|ng und in der Statistik.
Die Regeln Ihres Bonusprogramms, die Prüfkriterien und alle Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Wir arbeiten nach Ihren Vorgaben und bereiten Fälle, die eine Entscheidung erfordern, für Ihren Fachbereich vor.
Ja. Die Daten werden in 21c|ng, gegebenenfalls in Ihrer Zusatzsoftware und in der Statistik erfasst. Posteingang, Postausgang und Bearbeitungsstand erfassen wir im Prozesscontrolling.
Ja. Endet die Versicherung, prüfen wir, ob der Bonus zurückzuzahlen ist. Die Entscheidung darüber und die Kommunikation mit Ihren Versicherten stimmen wir nach Ihren Vorgaben ab.
Ja. Sie können uns die Bonusbearbeitung dauerhaft übertragen oder zeitlich begrenzt, um saisonale Spitzen abzufangen und Rückstände abzubauen. Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags.
Wir verarbeiten Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO, geregelt in einem AVV mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Alle Mitarbeitenden sind auf das Datengeheimnis verpflichtet, unsere Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
