Software

Wir beraten Sie bei der Digitalisierung – und setzen mit Ihnen um.

Unsere Business Unit Consulting berät Kassen und öffentliche Verwaltung zu Prozessen, Digitalisierung und Automatisierung. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung.

§ 80
SGB X
Rechtsgrundlage für Sozialdaten im Auftrag
2026
BEEP-Gesetz
in Kraft seit 01.01.2026
4
Business Units
Beratung, Callcenter, Sachbearbeitung und Software aus einer Hand
So funktioniert es

So begleiten wir Ihr Vorhaben.

01

Ausgangslage aufnehmen

Wir sehen uns Ihre Prozesse, Systeme und Engpässe an und klären, was Sie erreichen wollen.

02

Lösung planen

Wir entwickeln mit Ihnen einen Plan auf strategischer, organisatorischer und technischer Ebene – von der Prozessänderung bis zur Frage, was sich auslagern lässt.

03

Umsetzen

Mit unserer Softwareentwicklung und unseren operativen Teams setzen wir den Plan um. Sie haben dabei einen Partner statt mehrerer Dienstleister.

Themen

Wir beraten zu den Themen, die Kassen und Verwaltung gerade bewegen.

01 · Themen

Auslagerung nach dem BEEP-Gesetz

Seit 01.01.2026 dürfen Pflegekassen definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister übertragen. Wir klären mit Ihnen, welche Aufgaben sich eignen und wie Verantwortung und Steuerung bei Ihrer Pflegekasse bleiben.

Zertifiziert

Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.

Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Vorhaben.

Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.

Martin Behmann
Martin BehmannGeschäftsführer der aLIVE-Service GmbH · Ihr Ansprechpartner für neue Auftraggeber
Worum geht es?
Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen

Fragen zu Digitalisierungsberatung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Wir beraten Kranken- und Pflegekassen sowie Behörden der öffentlichen Verwaltung. Themen sind Prozesse, Digitalisierung, Automatisierung und die Auslagerung von Aufgaben.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist seit 01.01.2026 in Kraft. Pflegekassen dürfen danach definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist, dass Aufgaben klar definiert, gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufsicht gewährleistet sind und Verantwortung und Steuerung bei der Pflegekasse bleiben.

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung. Mit Softwareentwicklung, Sachbearbeitung und Kundenservice im eigenen Haus können wir auch die operative Umsetzung übernehmen.

Das hoheitliche Handeln, also Bescheide und Entscheidungen, bleibt immer bei Ihnen. Wir übernehmen klar definierte Aufgaben und verarbeiten Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X in Verbindung mit Art. 28 DSGVO.

Ja. Wir unterstützen Behörden bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG – auf strategischer, organisatorischer und technischer Ebene. Auf Wunsch übernehmen wir auch begleitende Aufgaben wie ein Bürgertelefon.

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