Gesundheit

Das BEEP-Gesetz erlaubt Pflegekassen, Aufgaben an externe Dienstleister zu übertragen.

Seit dem 01.01.2026 dürfen Pflegekassen klar definierte Aufgaben an qualifizierte Dienstleister übertragen. Wir übernehmen Regelprozesse nach SGB XI – Verantwortung und Steuerung bleiben bei Ihrer Pflegekasse.

Arbeitsplatz bei der aLIVE-Service GmbH
Typische Anliegen
Personallücken schließenRückstände abbauenSaisonale Spitzen abfangenVerhinderungs- und KurzzeitpflegeEntlastungsbetragBeratungseinsätze nach § 37 Abs. 3Gutachten bearbeitenHäusliche KrankenpflegeMehr Zeit für hoheitliche Aufgaben
2026
BEEP-Gesetz
In Kraft seit 01.01.2026, BGBl. I 2025 Nr. 371
10+
Jahre für Kassen
Sachbearbeitung für gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
5
ISO-Normen
Pflegeversicherung im Geltungsbereich der Zertifikate
BEEP-Gesetz

Wir übernehmen klar definierte Aufgaben – die Steuerung bleibt bei Ihnen.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege knüpft die Übertragung an Bedingungen: Die Aufgaben sind klar definiert, gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufsicht sind gewährleistet, Verantwortung und Steuerung bleiben bei der Pflegekasse. Diese Bedingungen bilden wir in Vertrag, AVV und Prozessbeschreibung ab.

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Compliance

Die Übertragung von Aufgaben braucht klare Regeln.

Wir verarbeiten Sozialdaten nach § 80 SGB X in Verbindung mit Art. 28 DSGVO. Pflegeversicherung gehört zum Geltungsbereich unserer ISO-Zertifikate.

AUFGABEN

Klar beschriebene Prozesse mit vereinbarten Servicelevels.

DATENSCHUTZ

Auftragsverarbeitung nach § 80 SGB X, TOMs im AVV.

IT-SICHERHEIT

Zertifiziert nach ISO/IEC 27001 und ISO 22301.

STEUERUNG

Verantwortung und Entscheidungen bleiben bei der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Fragen aus der Branche Pflegekassen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Es erlaubt Pflegekassen, definierte Aufgaben an qualifizierte externe Dienstleister zu übertragen, wenn gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufsicht gewährleistet sind und Verantwortung und Steuerung bei der Pflegekasse bleiben.

Zum Beispiel Verhinderungspflege nach § 39 und Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI mit Auswirkung auf das Pflegegeld, Entlastungsbetrag nach § 45b, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege sowie Vorgänge der häuslichen Krankenpflege. Dazu kommt die komplette Bearbeitung von Gutachten.

Nein. Das hoheitliche Handeln, also Bescheide und Entscheidungen, bleibt bei Ihnen. Wir bereiten Vorgänge fallabschließend vor, sodass Ihre Mitarbeitenden mehr Zeit für diese Aufgaben haben.

Am Anfang steht ein Bedarfsgespräch von etwa 60 Minuten. Danach folgen ein Pilotbetrieb und der Regelbetrieb mit vereinbarten Servicelevels, Monatsreport und festen Ansprechpartnern.

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