Die Erstattungsanträge Ihrer Arbeitgeber sind geprüft – Abweichungen erkannt und geklärt.
Wir gleichen die Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz mit dem Datenbestand Ihrer Kasse ab und klären Abweichungen mit den Arbeitgebern. Die Entscheidung über die Erstattung bleibt bei Ihnen.
Klar geregelt, wer was macht.
- Abgleich der Erstattungsanträge mit Ihrem Datenbestand
- Prüfung inhaltlicher Abweichungen
- Information an Arbeitgeber, fehlende Unterlagen anfordern
- Telefonische Beratung
- Entscheidung über die Erstattung
- Bescheide und Widerspruchsentscheidungen
- Fachliche Prüfvorgaben
So läuft die Prüfung der AAG-Anträge bei uns ab.
Antrag abgleichen
Wir gleichen die Daten aus dem Erstattungsantrag des Arbeitgebers mit dem Datenbestand Ihrer Kasse ab, zum Beispiel mit den Zeiten der Arbeitsunfähigkeit.
Abweichungen prüfen
Weicht die Berechnung der Erstattung vom Antrag ab, prüfen wir die Gründe inhaltlich. Fehlende Unterlagen fordern wir an.
Arbeitgeber informieren
Festgestellte Abweichungen teilen wir dem Arbeitgeber mit und beraten telefonisch. Das Ergebnis dokumentieren wir im Bestandssystem.
Das erwartet Sie, wenn Sie den Aufwendungsausgleich an uns auslagern.
Abgleich mit Ihren Daten
Grundlage ist immer Ihr Datenbestand, etwa die erfassten AU-Zeiten. So werden Abweichungen früh sichtbar.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir im Aufwendungsausgleich.
Die vollständige Liste der Tätigkeiten. Was davon wir für Sie übernehmen, legen wir gemeinsam fest.
Prüfung der Erstattungsanträge
- Abgleich der Daten aus dem Erstattungsantrag des Arbeitgebers mit dem Datenbestand der Kasse, z. B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
- Prüfung inhaltlicher Abweichungen zwischen der Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers
Kommunikation mit Arbeitgebern
- Information an den Arbeitgeber über festgestellte Abweichungen
- Anforderung fehlender Unterlagen
- Telefonische Beratung
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Aufwendungsausgleich.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Wir gleichen Erstattungsanträge der Arbeitgeber mit dem Datenbestand Ihrer Kasse ab, prüfen inhaltliche Abweichungen zwischen Berechnung und Antrag und informieren den Arbeitgeber. Außerdem fordern wir fehlende Unterlagen an und beraten telefonisch.
Das hoheitliche Handeln bleibt bei Ihnen: die Entscheidung über die Erstattung und etwaige Bescheide. Wir liefern Ihnen den geprüften Antrag mit dokumentierten Abweichungen.
Ja. Wir arbeiten in iskv_21c Ihrer Kasse und prüfen dort gegen die erfassten Daten, etwa die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Bei Bedarf nutzen wir Ihre Zusatzsoftware.
Wir beginnen mit einem Bedarfsgespräch von 60 Minuten zu Mengen und Ihren Prüfvorgaben. Danach folgen Pilotbetrieb und Regelbetrieb mit vereinbarten Servicelevels, Monatsreport und festen Ansprechpartnern.
Ja. Sie können uns offene AAG-Anträge befristet übergeben. Mit dem kostenlosen Rückstands-Check erhalten Sie vorab eine schriftliche Ersteinschätzung.
