Ihre Familienversicherungen sind geprüft und aktuell – ohne dass Ihr Team Fragebögen nachhalten muss.
Wir versenden die Fragebögen, überwachen den Rücklauf und bearbeiten jeden Fall fachlich bis zum Abschluss. Die Entscheidung über die Familienversicherung bleibt bei Ihnen.
Klar geregelt, wer was macht.
- Versand und Rücklaufüberwachung der Fragebögen
- Fallmappe, Unterlagen anfordern, Klärungen
- Gesamteinkommen und überwiegenden Unterhalt prüfen
- Prüfdaten in 21c|ng aktualisieren, Fallabschluss
- Statistik und Reports
- Entscheidung über Bestehen oder Ende der Familienversicherung
- Bescheide und Widerspruchsentscheidungen
- Fachliche Vorgaben und Klärung von Grundsatzfragen
So läuft die Prüfung der Familienversicherung bei uns ab.
Fragebögen versenden und nachhalten
Wir versenden die Fragebögen zur Prüfung der Familienversicherung und überwachen den Rücklauf. Fehlende Rückläufe und Unterlagen fordern wir nach.
Fälle fachlich prüfen
Wir legen je Fall eine Fallmappe an, ordnen ihn einer Fallgruppe zu und ermitteln Gesamteinkommen und überwiegenden Unterhalt. Offene Punkte klären wir mit den Versicherten.
Prüfdaten aktualisieren und abschließen
Die Ergebnisse erfassen wir in 21c|ng, aktualisieren die Prüfdaten und schließen den Fall ab. Statistik und Reports erhalten Sie laufend.
Das erwartet Sie, wenn Sie die Familienversicherung an uns auslagern.
Die regelmäßige Prüfung bindet viel Zeit für Schriftverkehr und Nachfragen. Genau diesen Teil übernehmen wir.
Drei Fallgruppen, klare Regeln
Einfache Fälle wie Ehegatten ohne Einkommen trennen wir von komplexen wie Stiefkindern oder Angehörigen im Ausland. So bekommt jeder Fall den Prüfaufwand, den er braucht.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir in der Familienversicherung.
Der Leistungskatalog aus unserer Leistungsbeschreibung – Sie wählen, welche Teile wir übernehmen.
Versand und Rücklaufüberwachung
- Versand der Fragebögen zur Prüfung der Familienversicherung
- Überwachung des Rücklaufs der Fragebögen
Fallgruppen
- Kategorie A: Ehegatten und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
- Kategorie B: Ehegatten und Lebenspartner mit Einkommen, Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, Kinder im freiwilligen sozialen Jahr, Kinder mit eigenem Einkommen, behinderte Kinder, Neugeborene
- Kategorie C: Stief- und Enkelkinder, Kinder mit privat versichertem Elternteil, Angehörige im Ausland, Kinder familienversicherter Kinder
Fachliche Bearbeitung
- Vorsortierung der Unterlagen und Anlegen einer Fallmappe
- Anforderung fehlender Unterlagen
- Ermittlung des Gesamteinkommens
- Prüfung des überwiegenden Unterhalts
- Durchführung von Klärungen
- Aktualisierung der Prüfdaten
- Erfassung von Statistikangaben und Erstellung von Reports
- Fallabschluss
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Familienversicherung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Wir übernehmen den Versand der Fragebögen, die Rücklaufüberwachung und die fachliche Bearbeitung bis zum Fallabschluss. Dazu gehören das Anfordern fehlender Unterlagen, die Ermittlung des Gesamteinkommens, die Prüfung des überwiegenden Unterhalts, Klärungen und die Aktualisierung der Prüfdaten.
Das hoheitliche Handeln bleibt bei Ihnen: die Entscheidung über das Bestehen oder Ende der Familienversicherung und die dazugehörigen Bescheide. Wir bereiten die Fälle so vor, dass Sie auf einer vollständigen Grundlage entscheiden.
Ja. Wir arbeiten im Bestandssystem Ihrer Kasse (BITMARCK 21c|ng bzw. iskv_21c) und erfassen dort Ergebnisse und Prüfdaten. Auf Wunsch nutzen wir zusätzlich Ihre eigene Software.
Wir beginnen mit einem Bedarfsgespräch von 60 Minuten und klären Mengen, Fallgruppen und Ihre Vorgaben. Danach folgt ein Pilotbetrieb, anschließend der Regelbetrieb mit vereinbarten Servicelevels, Monatsreport und festen Ansprechpartnern.
Wir verarbeiten Sozialdaten als Auftragsverarbeiter nach § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO, geregelt in einem AVV mit technischen und organisatorischen Maßnahmen. Alle Mitarbeitenden sind auf das Datengeheimnis verpflichtet, Projektdaten liegen auf Servern in Deutschland.
Ja. Sie können uns eine Prüfaktion oder einen Rückstand befristet übergeben. Mit dem kostenlosen Rückstands-Check erhalten Sie vorab eine schriftliche Ersteinschätzung.
