Ihre Krankengeldfälle werden geprüft, ausgezahlt und gesteuert – von Sozialversicherungsfachangestellten.
Wir übernehmen die Anspruchsprüfung und die Vorbereitung der Auszahlung des Krankengeldes direkt in Ihrem 21c|ng. Auf Wunsch steuern wir die Krankengeldfälle auch eigenverantwortlich – inklusive Korrespondenz mit Arbeitgebern, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern.
Klar geregelt, wer was macht.
- Anspruchsprüfung Krankengeld
- Vorbereitung und Durchführung der Auszahlung inkl. Erfassung in 21c|ng
- Korrespondenz mit Arbeitgebern, Ärzten und Sozialleistungsträgern (Option 2)
- Eigenverantwortliche Steuerung der Krankengeldfälle (Option 2)
- Prozesscontrolling, Statistik und Reports
- Bescheide und Entscheidungen
- Fachliche Vorgaben und Prüfkriterien
- Hoheitliches Handeln gegenüber Versicherten
So übernehmen wir Ihr Krankengeld-Fallmanagement.
Bedarfsgespräch
In 60 Minuten klären wir Fallmengen, Ihre Arbeitsanweisungen und ob Option 1 oder Option 2 zu Ihrer Kasse passt.
Pilotbetrieb
Wir starten mit einem abgegrenzten Fallbestand in Ihrem 21c|ng. Stichproben prüfen wir im Vier-Augen-Prinzip und stimmen Abweichungen mit Ihrem Fachbereich ab.
Regelbetrieb
Wir bearbeiten Ihre Krankengeldfälle nach vereinbarten Servicelevels. Sie erhalten einen Monatsreport und haben feste Ansprechpartner.
Sie wählen, wie weit wir in Ihre Krankengeldfälle einsteigen.
Beide Optionen folgen Ihren fachlichen Vorgaben. Das hoheitliche Handeln bleibt immer bei Ihrer Kasse.
Option 1: Prüfung und Auszahlung
Wir prüfen den Anspruch auf Krankengeld und bereiten die Auszahlung vor oder führen sie durch – inklusive Erfassung in 21c|ng.
Diese Tätigkeiten übernehmen wir im Krankengeld-Fallmanagement.
Sie wählen zwischen zwei Leistungsoptionen. Option 2 umfasst Option 1 vollständig.
Option 1: Anspruchsprüfung und Auszahlung
- Anspruchsprüfung Krankengeld
- Vorbereitung der Auszahlung des Krankengeldes
- Auszahlung des Krankengeldes
- Erfassung in 21c|ng
Option 2: zusätzlich Fallsteuerung
- Korrespondenz und Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
- Korrespondenz und Zusammenarbeit mit Ärzten
- Korrespondenz und Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern
- Eigenverantwortliche Steuerung der Krankengeldfälle
Dokumentation und Controlling
- Erfassung in 21c|ng und ggf. in der Zusatzsoftware des Auftraggebers
- Posteingangs-, Postausgangs- und Bearbeitungsstand im Prozesscontrolling
- Statistik und Reports
Geprüft nach den Normen, auf die es hier ankommt.
Zertifikate der aLIVE-Service GmbH für Magdeburg und Quedlinburg – mit Nummer, Gültigkeit und PDF.
Das passt dazu.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für ein erstes Gespräch – zu Sachbearbeitung, Kundenservice oder Software.
Danke – Ihre Anfrage ist bei uns.
Vorgangsnummer . Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Fragen zu Krankengeld-Fallmanagement.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
In Option 1 prüfen wir den Anspruch auf Krankengeld und bereiten die Auszahlung vor oder führen sie durch, inklusive Erfassung in 21c|ng. In Option 2 kommen die Korrespondenz mit Arbeitgebern, Ärzten und anderen Sozialleistungsträgern sowie die eigenverantwortliche Steuerung der Krankengeldfälle hinzu.
Alle hoheitlichen Aufgaben bleiben bei Ihnen – insbesondere Bescheide und Entscheidungen. Sie legen die fachlichen Vorgaben und Prüfkriterien fest, nach denen wir arbeiten. Fälle, die eine Entscheidung erfordern, bereiten wir so vor, dass Ihr Fachbereich sie abschließen kann.
Ja. Unsere Sozialversicherungsfachangestellten arbeiten direkt in Ihrem Bestandssystem BITMARCK 21c|ng und, falls vorhanden, in Ihrer Zusatzsoftware. So bleiben alle Vorgänge dort dokumentiert, wo Ihr Team sie wiederfindet.
Auf Ihre Anfrage melden wir uns innerhalb eines Werktags. Nach einem Bedarfsgespräch von 60 Minuten planen wir den Pilotbetrieb. Wann dieser beginnt, hängt vor allem von den Zugängen zu Ihrem 21c|ng und der Einarbeitung in Ihre Arbeitsanweisungen ab – einen konkreten Zeitplan erhalten Sie mit dem Angebot.
Wir verarbeiten Sozialdaten im Auftrag nach § 80 SGB X i. V. m. Art. 28 DSGVO. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind im AVV festgelegt, alle Mitarbeitenden sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Unsere Informationssicherheit ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
Ja. Sie können uns Krankengeldfälle dauerhaft übertragen oder zeitlich begrenzt, um Rückstände abzubauen oder Spitzen abzufangen. Alternativ stellen wir Sozialversicherungsfachangestellte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bereit.
