Wir übertragen unsere Erfahrung aus der Krankenversicherung auf Unfall- und Rentenversicherung.
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Rentenversicherungsträger arbeiten wie Krankenkassen mit Sozialdaten, Fristen und Meldeverfahren. Unsere Sozialversicherungsfachangestellten kennen diese Grundlagen – das hoheitliche Handeln bleibt bei Ihnen.

Womit wir Sie in dieser Branche entlasten.
Das Sozialgesetzbuch ist für unser Team kein Neuland.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten bearbeiten seit über zehn Jahren Leistungs-, Beitrags- und Meldevorgänge für Krankenkassen. Beim Kinderkrankengeld gehört das Verletztengeld-Kind dazu, im Beitragseinzug und im DEÜV-Meldeverfahren kennen wir die Abstimmung mit Arbeitgebern. Welche Aufgaben sich für Ihren Träger eignen, klären wir gemeinsam im Bedarfsgespräch.
Gespräch vereinbaren→Sozialdaten verarbeiten wir nur im Auftrag und nach Ihren Vorgaben.
Die Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag regelt § 80 SGB X in Verbindung mit Art. 28 DSGVO. Unser integriertes Managementsystem ist nach fünf ISO-Normen zertifiziert.
Auftragsverarbeitung nach § 80 SGB X und Art. 28 DSGVO, TOMs im AVV.
Bescheide und Entscheidungen bleiben bei Ihrem Träger.
Betriebskontinuität nach ISO 22301 mit zwei Standorten.
Projektdaten auf Servern in Deutschland.
Fragen aus der Branche Unfall- und Rentenversicherung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Unsere Sozialversicherungsfachangestellten kennen das Sozialgesetzbuch, den Umgang mit Sozialdaten und die Abstimmung mit Arbeitgebern und anderen Sozialleistungsträgern. Aus dem Kinderkrankengeld kennen wir Vorgänge zum Verletztengeld-Kind, aus Beitragseinzug und DEÜV-Meldeverfahren die Beitrags- und Meldethemen. Ihre trägerspezifischen Abläufe lernen wir im Pilotbetrieb kennen.
Nein. Das hoheitliche Handeln, also Bescheide und Entscheidungen, bleibt bei Ihnen. Wir übernehmen vorbereitende Aufgaben, sichten den Posteingang und bereiten Vorgänge für Ihre Entscheidung vor.
Ja. Wir haben seit Juni 2018 eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Der Einsatz ist temporär, im Durchschnitt sechs bis neun Monate und höchstens 18 Monate.
Ja. Ausschreibungen laufen in der Regel über die aLIVE-Service GmbH, auf Wunsch auch gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft aLIVE Support S.R.L.
Am Anfang steht ein Bedarfsgespräch von etwa 60 Minuten. Danach folgen ein Pilotbetrieb und der Regelbetrieb mit vereinbarten Servicelevels, Monatsreport und festen Ansprechpartnern.
